So liest du die Tabelle
Suche zuerst die Zeile mit deinem bereinigten Nettoeinkommen. Die Spalte ergibt sich aus dem Alter des Kindes. Der Wert dort ist der Bedarf. Bezahlt wird der Zahlbetrag. Das ist der Bedarf minus halbes Kindergeld bei Kindern unter 18 und minus volles Kindergeld ab 18.
Die Werte stammen aus der amtlichen Tabelle des OLG Düsseldorf, Stand 01.01.2026. Die Spalte Prozent zeigt, wie viel Prozent vom Mindestunterhalt eine Gruppe ausmacht. Gruppe 1 entspricht genau dem Mindestunterhalt.
Was ist neu in diesem Jahr?
Neu sind nur die Bedarfssätze. Der Mindestunterhalt stieg um 4 € in jeder Altersstufe. Das Kindergeld stieg ebenfalls um 4 € auf 259 €. Die 15 Gruppen blieben gleich, ebenso der Bedarf von 990 € für Studenten. Die Selbstbehalte wurden nicht erhöht. Neu beziffert ist der Selbstbehalt von 2.650 € gegenüber Eltern und Enkeln.
Das teilt das OLG Düsseldorf in seiner Pressemitteilung vom 1. Dezember 2025 mit. Der Anstieg des Kindergeldes steht in der Presseinfo der Bundesagentur für Arbeit.
Höher und Herabstufung
Die Tabelle geht davon aus, dass der Zahler zwei Menschen Unterhalt schuldet. Bei nur einem Berechtigten kann die Rechnung eine Gruppe höher gehen. Bei drei oder mehr Berechtigten geht es tiefer. Ein Muss ist das nicht. Gerichte entscheiden im Einzelfall. Unser Unterhaltsrechner stuft so ein und zeigt jeden Schritt.
Volljährige Kinder und Studenten
Die Spalte ab 18 gilt für volljährige Kinder, die noch bei einem Elternteil wohnen. Hier zahlen meist beide Eltern nach ihrem Einkommen. Wer studiert und nicht mehr zu Hause lebt, hat 2026 in der Regel einen Bedarf von 990 €. Darin sind bis 440 € für die Warmmiete enthalten. Mehr dazu beim Unterhalt ab 18.
Selbstbehalt in der Tabelle
- Gegenüber Kindern unter 18 und Schülern bis 21: 1.450 € bei Arbeit, 1.200 € ohne Arbeit.
- Gegenüber anderen volljährigen Kindern: 1.750 €.
- Gegenüber dem Ehegatten: 1.600 € bei Arbeit, 1.475 € ohne Arbeit.
- Gegenüber Eltern und Enkeln: 2.650 €.
Wie du prüfst, was dir bleibt, zeigt die Seite Selbstbehalt 2026.
Häufige Fragen
Was hat sich in der Düsseldorfer Tabelle 2026 geändert?
Die Bedarfssätze sind gestiegen, weil der Mindestunterhalt gestiegen ist. Für Kinder bis 5 Jahre gelten jetzt 486 €, von 6 bis 11 Jahren 558 € und von 12 bis 17 Jahren 653 €. Die 15 Einkommensgruppen blieben gleich. Die Selbstbehalte wurden nicht erhöht. Neu ist ein fester Selbstbehalt von 2.650 € beim Eltern und Enkelunterhalt.
Ab wann gilt die neue Tabelle?
Sie gilt seit dem 1. Januar 2026. Das OLG Düsseldorf hat sie am 1. Dezember 2025 veröffentlicht.
Ist die Tabelle ein Gesetz?
Nein. Sie ist eine Richtlinie, die von den Oberlandesgerichten abgestimmt wird. Gerichte und Jugendämter nutzen sie bundesweit als Grundlage, so wie der Unterhaltsrechner auf dieser Seite.
Was ist der Bedarfskontrollbetrag?
Das ist der Betrag, der dem Zahler nach Abzug des Unterhalts für alle Kinder bleiben soll. Wird er unterschritten, wird eine niedrigere Gruppe genommen. In Gruppe 2 liegt er bei 1.750 €, in Gruppe 15 bei 5.050 €.
Was gilt bei mehr als 11.200 € Einkommen?
Die Tabelle endet bei 11.200 €. Darüber wird der Bedarf des Kindes nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt. Das Kind muss den höheren Bedarf dann konkret darlegen.
Quellen
- Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026, Oberlandesgericht Düsseldorf (PDF)
- Pressemitteilung Nr. 46/2025: Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2026, OLG Düsseldorf
- Kindergeld steigt ab Januar 2026, Presseinfo Nr. 53, Bundesagentur für Arbeit
- § 1610 BGB Maß des Unterhalts, gesetze-im-internet.de
- § 1612a BGB Mindestunterhalt minderjähriger Kinder, gesetze-im-internet.de
- § 1612b BGB Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld, gesetze-im-internet.de