Selbstbehalt 2026

Prüfe in Sekunden, wie viel Geld dir beim Unterhalt mindestens bleibt.

Nur eine Schätzung, keine Rechtsberatung. Der Rechner folgt den amtlichen Werten ab 1.1.2026 und den Leitlinien der Oberlandesgerichte. Gerichte entscheiden im Einzelfall. Lass dich vor einer Zahlung oder Forderung vom Jugendamt oder einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.

Ergebnis

Dein Selbstbehalt
Darin Warmmiete
Dein Einkommen
Status

So wird gerechnet

Vom Team des Unterhaltsrechners · Werte des OLG Düsseldorf (Stand 1.1.2026) und der Leitlinien der Oberlandesgerichte · Rechnungen durch Tests an den offiziellen Beispielen geprüft · Stand: 24. Oktober 2026 · So arbeiten wir

Was ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den du für dich selbst behalten darfst, bevor du Unterhalt zahlen musst. Nur das Geld darüber steht für Unterhalt zur Verfügung. Die Höhe hängt davon ab, wem du Unterhalt schuldest und ob du arbeitest.

Gesetzlich geregelt ist das in § 1603 BGB. Die Beträge in Euro legt die Düsseldorfer Tabelle 2026 fest.

Alle Beträge im Überblick

Selbstbehalt ab 01.01.2026 nach Düsseldorfer Tabelle
Unterhalt fürMit ArbeitOhne ArbeitWarmmiete darin
Kinder unter 18 und Schüler bis 211.450 €1.200 €520 €
Volljährige Kinder1.750 €1.750 €650 €
Ehegatte oder Elternteil nach § 1615l BGB1.600 €1.475 €580 €
Eltern und Enkel2.650 €2.650 €1.000 €

Gilt ein höherer Selbstbehalt bei Arbeit?

Ja. Wer arbeitet, hat Kosten und soll einen Anreiz behalten. Gegenüber Kindern unter 18 sind das 250 € mehr als ohne Arbeit. Beim Ehegatten sind es 125 € mehr. Gegenüber volljährigen Kindern, Eltern und Enkeln gibt es diesen Unterschied nicht.

Was passiert, wenn das Geld nicht reicht?

Liegt dein Einkommen unter dem Selbstbehalt plus Unterhalt für alle Kinder, spricht man vom Mangelfall. Das Geld über dem Selbstbehalt wird dann anteilig auf die Kinder verteilt. Der Unterhaltsrechner rechnet das automatisch. Kann der andere Elternteil gar nicht zahlen, hilft oft der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.

Pflicht zur Arbeit

Gegenüber Kindern unter 18 gilt eine gesteigerte Pflicht. Wer wenig verdient, muss sich um mehr Arbeit bemühen. Sonst kann das Gericht ein fiktives Einkommen ansetzen. Dann zählt nicht, was du verdienst, sondern was du verdienen könntest.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Selbstbehalt in diesem Jahr?

Gegenüber Kindern unter 18 beträgt er 1.450 € bei Arbeit und 1.200 € ohne Arbeit. Gegenüber volljährigen Kindern ohne Schule sind es 1.750 €. Gegenüber dem Ehegatten 1.600 € oder 1.475 €. Gegenüber Eltern und Enkeln 2.650 €.

Ist der Selbstbehalt gestiegen?

Nein. Die Selbstbehalte wurden zum 1. Januar 2026 nicht erhöht. Das OLG Düsseldorf begründet das mit dem gleich gebliebenen Regelbedarf im Sozialrecht.

Was ist, wenn meine Miete höher ist?

Im Selbstbehalt gegenüber Kindern unter 18 stecken bis 520 € Warmmiete. Ist deine Miete höher und nicht unangemessen, soll der Selbstbehalt laut Düsseldorfer Tabelle erhöht werden. Das musst du belegen.

Kann der Selbstbehalt auch sinken?

Ja. Lebst du mit einem Partner zusammen, sparst du Kosten. Gerichte können den Selbstbehalt dann senken. Die Süddeutschen Leitlinien setzen die Ersparnis im Regelfall mit 10 % an.

Quellen

  1. Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026, Oberlandesgericht Düsseldorf (PDF)
  2. Pressemitteilung Nr. 46/2025: Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2026, OLG Düsseldorf
  3. § 1603 BGB Leistungsfähigkeit, gesetze-im-internet.de
  4. Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in NRW, Stand 01.01.2026 (PDF)
  5. Süddeutsche Leitlinien (SüdL), Stand 1.1.2026, Bayerisches Staatsministerium der Justiz (PDF)