Über Unterhaltsrechner
Diese Seite ist ein kostenloses, unabhängiges Angebot. Sie hilft Eltern nach einer Trennung, Unterhalt grob einzuschätzen, bevor sie zum Jugendamt oder zum Anwalt gehen. Ein kleines Team aus Webentwicklern betreibt die Seite. Wir sind keine Juristen.
Nur eine Schätzung, keine Rechtsberatung. Der Rechner folgt den amtlichen Werten ab 1.1.2026 und den Leitlinien der Oberlandesgerichte. Gerichte entscheiden im Einzelfall. Lass dich vor einer Zahlung oder Forderung vom Jugendamt oder einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.
Woher die Werte stammen
Alle Beträge stammen aus amtlichen Quellen: der Düsseldorfer Tabelle des OLG Düsseldorf, den Leitlinien der Oberlandesgerichte, dem BGB, dem Unterhaltsvorschussgesetz und den Angaben von Bundesagentur für Arbeit und Bundesfamilienministerium. Jeder Wert steht mit seinem Jahr in einer einzigen Datei. So können wir ihn jedes Jahr im Januar an einer Stelle anpassen.
Wie wir prüfen
Vor jeder Veröffentlichung laufen automatische Tests. Sie vergleichen alle 60 Zahlbeträge mit der amtlichen Zahlbetragstabelle. Sie rechnen das Mangelfall Beispiel der Düsseldorfer Tabelle nach, das Beispiel 9.1 des LWL Landesjugendamts zum Volljährigenunterhalt und die Beträge des Unterhaltsvorschusses.
Alle Rechnungen laufen in deinem Browser. Nichts, was du eingibst, wird an uns geschickt.
Grenzen
Unterhalt hängt von vielen Einzelheiten ab. Die Leitlinien der Oberlandesgerichte weichen zum Beispiel bei Berufskosten voneinander ab. Unsere Rechner bilden den üblichen Fall ab. Für eine verbindliche Berechnung wende dich an das Jugendamt oder an einen Fachanwalt für Familienrecht.
Aktualität
Stand: 24. Oktober 2026. Werte gültig ab 1. Januar 2026. Du hast einen Fehler gefunden? Schreib uns bitte.
Quellen
- Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026, Oberlandesgericht Düsseldorf (PDF)
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in NRW, Stand 01.01.2026 (PDF)
- Süddeutsche Leitlinien (SüdL), Stand 1.1.2026, Bayerisches Staatsministerium der Justiz (PDF)
- Arbeitshilfe Volljährigenunterhalt, Stand 01.01.2026, LWL Landesjugendamt Westfalen (PDF)
- Kindergeld steigt ab Januar 2026, Presseinfo Nr. 53, Bundesagentur für Arbeit
- Aktuelle Ergänzungen für 2026: Leistungen für Alleinerziehende, BMBFSFJ (PDF)