Bereinigtes Nettoeinkommen beim Unterhalt berechnen

Vom Team des Unterhaltsrechners · Veröffentlicht am 24. Oktober 2026 · Fakten geprüft an den unten genannten Quellen · Über uns

Nur eine Schätzung, keine Rechtsberatung. Der Rechner folgt den amtlichen Werten ab 1.1.2026 und den Leitlinien der Oberlandesgerichte. Gerichte entscheiden im Einzelfall. Lass dich vor einer Zahlung oder Forderung vom Jugendamt oder einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.

Das bereinigte Nettoeinkommen ist dein Netto nach Steuern und Sozialabgaben, minus anerkannte Abzüge. Dazu zählen nötige Berufskosten, Fahrten zur Arbeit, Beiträge zur Altersvorsorge und manche Schulden. Mit diesem Betrag wird die Gruppe in der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Welche Abzüge genau gelten, regeln die Leitlinien deines Oberlandesgerichts.

Wer Unterhalt berechnet, scheitert oft schon am ersten Schritt. Welches Einkommen zählt eigentlich? Das Brutto? Das Netto auf der Abrechnung? Die Antwort ist: keines von beiden. Es zählt das bereinigte Netto. Hier erfährst du, wie du es ermittelst.

Schritt 1: Das Einkommen eines Jahres

Unterhalt wird mit einem Monatsbetrag berechnet. Dieser beruht aber auf dem ganzen Jahr. Nimm daher die letzten zwölf Abrechnungen. Zähle alle Nettobeträge zusammen und teile durch zwölf. So fließen Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Überstunden richtig ein.

Auch die Steuer gehört dazu. Bekommst du eine Erstattung vom Finanzamt, zählt sie als Einkommen im Jahr der Zahlung. Musst du nachzahlen, mindert das dein Einkommen. Nach den Leitlinien besteht die Pflicht, Steuervorteile zu nutzen. Wer zum Beispiel einen Freibetrag eintragen lassen könnte, muss das unter Umständen tun.

Zum Einkommen zählen nicht nur Lohn und Gehalt. Auch Mieteinnahmen, Zinsen, Krankengeld oder Arbeitslosengeld gehören dazu. Bei Selbstständigen nimmt man meist den Gewinn der letzten drei Jahre.

Schritt 2: Die erlaubten Abzüge

Die Leitlinien NRW 2026 listen die Abzüge in Nr. 10 auf. Die anderen Oberlandesgerichte haben ähnliche Regeln. Im Detail weichen sie aber ab.

Vorsorge

Beiträge zu Kranken, Pflege, Renten und Arbeitslosenversicherung gehen ab. Bei Arbeitnehmern sind sie meist schon im Netto berücksichtigt. Zusätzlich darf man private Altersvorsorge abziehen. Die Leitlinien NRW nennen dafür bis 4 % des Bruttoeinkommens. Beim Kindesunterhalt gilt das aber nur, wenn der Mindestunterhalt der Kinder gedeckt ist. Und nur, wenn das Geld wirklich eingezahlt wird.

Berufsbedingte Kosten

Kosten, die nur wegen der Arbeit entstehen, darfst du abziehen. Das sind etwa Arbeitskleidung, Fachliteratur oder Gewerkschaftsbeiträge. Hier gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen den Regionen:

Frag daher beim Jugendamt nach, welche Regel bei dir gilt.

Fahrten zur Arbeit

Bei engen Verhältnissen zählen meist nur die Kosten für Bus und Bahn. Ist das nicht zumutbar, darfst du das Auto ansetzen. Die Leitlinien NRW 2026 nennen 0,42 € je gefahrenem Kilometer. Ab dem 31. Kilometer der Entfernung kommen meist nur noch 0,28 € in Betracht. Daneben sind keine weiteren Autokosten absetzbar. Das gilt auch für Kredit, Steuer und Versicherung.

Ein Beispiel: Du fährst 20 km zur Arbeit an 220 Tagen im Jahr. Das sind hin und zurück 40 km am Tag. 40 km mal 0,42 € mal 220 Tage ergibt 3.696 € im Jahr. Geteilt durch zwölf sind das 308 € im Monat. Die Zahl der Arbeitstage legt das Gericht fest. 220 Tage sind ein üblicher Ansatz.

Kinderbetreuung

Arbeitest du neben der Betreuung eines Kindes, kannst du nötige Betreuungskosten abziehen. Kita Gebühren gehören aber nicht dazu. Sie sind ein Mehrbedarf des Kindes und werden extra verteilt.

Schulden

Schulden können das Einkommen mindern. Das hängt vom Grund und vom Zeitpunkt ab. Gegenüber Kindern unter 18 zählen sie meist nur voll, wenn der Mindestunterhalt gesichert bleibt. Manchmal wird sogar eine Privatinsolvenz erwartet. Beim Ehegattenunterhalt zählen meist Schulden, die schon in der Ehe bestanden.

Unterhalt für andere

Zahlst du schon Unterhalt an jemanden mit Vorrang, geht dieser Zahlbetrag ab. Ein Beispiel: Beim Trennungsunterhalt wird der Kindesunterhalt vorher abgezogen.

Ein Beispiel

PostenBetrag im Monat
Netto im Schnitt der letzten zwölf Monate2.800 €
minus Fahrtkosten 20 km an 220 Tagen308 €
minus private Altersvorsorge120 €
minus Gewerkschaftsbeitrag30 €
bereinigtes Netto2.342 €

Mit 2.342 € liegt man in Gruppe 2 der Düsseldorfer Tabelle. Ohne Bereinigung wäre es Gruppe 3 gewesen. Das macht pro Kind 24 bis 35 € im Monat aus, je nach Alter.

Was nicht abgezogen werden darf

Auskunft verlangen

Du weißt nicht, was der andere verdient? Nach § 1605 BGB müssen sich Verwandte in gerader Linie Auskunft geben. Das Kind kann daher vom zahlenden Elternteil Belege verlangen. Dazu gehören Lohnabrechnungen und der Steuerbescheid. Die Auskunft kann man alle zwei Jahre neu verlangen. Bei großen Änderungen auch früher.

So hilft unser Rechner

Im Unterhaltsrechner findest du unter dem Feld für das Einkommen eine kleine Hilfe. Dort kannst du Berufskosten, Kilometer und weitere Abzüge eintragen. Der Rechner zieht sie ab und zeigt das Ergebnis im Rechenweg. Danach prüft er automatisch den Selbstbehalt.

Wie das bereinigte Netto in die Zahlung übergeht, erklärt der Ratgeber Wie viel Unterhalt muss ich zahlen?.

Fazit

Das bereinigte Netto ist der wichtigste Wert beim Unterhalt. Schon kleine Abzüge können die Gruppe ändern. Sammle daher alle Belege. Rechne mit dem Schnitt eines ganzen Jahres. Und frag nach, welche Leitlinien bei dir gelten. Für eine genaue Prüfung ist das Jugendamt oder ein Fachanwalt für Familienrecht der richtige Ansprechpartner.

Rechner zu diesem Ratgeber

Häufige Fragen

Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?

Das ist das Einkommen, mit dem Unterhalt berechnet wird. Man nimmt das Netto nach Steuern und Sozialabgaben und zieht anerkannte Posten ab. Dazu zählen Berufskosten, Fahrten zur Arbeit, bestimmte Schulden und Vorsorge.

Zählen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld mit?

Ja. Einmalzahlungen werden auf das ganze Jahr verteilt. Man rechnet daher meist mit dem Durchschnitt der letzten zwölf Monate.

Wie viel darf ich für die Fahrt zur Arbeit abziehen?

Nach den Leitlinien NRW 2026 sind es 0,42 € je gefahrenem Kilometer, wenn Bus und Bahn nicht zumutbar sind. Ab dem 31. Kilometer der Entfernung kommen meist nur 0,28 € in Betracht. Bei engen Verhältnissen zählen oft nur die Kosten für Bus und Bahn.

Gibt es eine Pauschale für Berufskosten?

Das hängt vom Gericht ab. Die Süddeutschen Leitlinien erlauben 5 % des Netto bei Anhaltspunkten. In NRW gilt die Pauschale meist nur bei fiktivem Einkommen. Sonst musst du die Kosten konkret belegen.

Kann ich Schulden abziehen?

Manchmal. Beim Unterhalt für Kinder unter 18 zählen Schulden meist nur voll, wenn der Mindestunterhalt gesichert bleibt. Es kommt darauf an, wann und warum die Schulden entstanden sind.

Quellen

  1. Unterhaltsrechtliche Leitlinien NRW 2026, Nr. 10 (PDF)
  2. Süddeutsche Leitlinien 2026, Nr. 10 (PDF)
  3. § 1603 BGB Leistungsfähigkeit, gesetze-im-internet.de
  4. § 1605 BGB Auskunftspflicht, gesetze-im-internet.de

Weitere Ratgeber