Nachehelicher Unterhalt: Gründe, Höhe und Dauer

Vom Team des Unterhaltsrechners · Veröffentlicht am 24. Oktober 2026 · Fakten geprüft an den unten genannten Quellen · Über uns

Nur eine Schätzung, keine Rechtsberatung. Der Rechner folgt den amtlichen Werten ab 1.1.2026 und den Leitlinien der Oberlandesgerichte. Gerichte entscheiden im Einzelfall. Lass dich vor einer Zahlung oder Forderung vom Jugendamt oder einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.

Nachehelicher Unterhalt ist Geld, das ein geschiedener Partner dem anderen nach der Scheidung zahlt. Es gibt ihn nur aus bestimmten Gründen, etwa wegen der Betreuung eines Kindes, wegen Alter, Krankheit oder fehlender Arbeit. Die Höhe liegt meist bei 45 % des Unterschieds der Einkommen. Er kann gekürzt oder befristet werden.

Mit der Scheidung endet der Trennungsunterhalt. Viele denken, dass damit auch jede Zahlung endet. Das stimmt nicht immer. Andere glauben, dass Unterhalt ein Leben lang fließt. Auch das ist meist falsch. Hier erfährst du, was wirklich gilt.

Der Grundsatz: Jeder sorgt für sich selbst

Seit der Reform des Unterhaltsrechts 2008 gilt ein klarer Grundsatz. Nach der Scheidung muss jeder selbst für seinen Unterhalt sorgen. So steht es in § 1569 BGB. Nur wer dazu nicht in der Lage ist, kann Unterhalt verlangen. Und auch dann nur, wenn einer der Gründe im Gesetz passt.

Die Gründe für Unterhalt

Das BGB nennt mehrere Gründe. Sie stehen in den Paragrafen 1570 bis 1576.

So wird die Höhe berechnet

Die Rechnung ist meist die gleiche wie beim Trennungsunterhalt. Man nennt sie Differenzmethode.

  1. Das bereinigte Einkommen beider Partner ermitteln.
  2. Beim Zahler den Kindesunterhalt abziehen.
  3. Den Unterschied der beiden Einkommen bilden.
  4. Davon 45 % nehmen. So steht es in Teil B der Düsseldorfer Tabelle.
  5. Prüfen, ob dem Zahler sein Selbstbehalt bleibt.

Ein Beispiel: Er verdient bereinigt 3.400 € und zahlt 512,50 € Kindesunterhalt. Es bleiben 2.887,50 €. Sie verdient 1.500 €. Der Unterschied ist 1.387,50 €. 45 % davon sind 624,38 €. Ihm bleiben dann 2.263,12 €. Das liegt über dem Selbstbehalt von 1.600 €. Mit dem Rechner für Trennungsunterhalt kannst du deine eigenen Zahlen prüfen. Er nutzt die gleiche Formel.

Der Selbstbehalt

Dem Zahler muss genug zum Leben bleiben. Gegenüber dem Ex Partner sind das 2026 1.600 €, wenn er arbeitet. Ohne Arbeit sind es 1.475 €. Darin stecken 580 € Warmmiete. Reicht das Einkommen nicht, wird der Unterhalt gekürzt.

Wer kommt zuerst?

Oft reicht das Geld nicht für alle. Dann gilt eine feste Reihenfolge nach § 1609 BGB:

  1. Kinder unter 18 und Schüler bis 21 im Haushalt eines Elternteils.
  2. Eltern, die ein Kind betreuen, und Ehegatten nach langer Ehe.
  3. Andere Ehegatten und geschiedene Ehegatten.
  4. Andere Kinder, etwa volljährige Studenten.

Erst wenn eine Stufe voll bedient ist, bekommt die nächste etwas.

Wie lange wird gezahlt?

Das Gesetz nennt keine feste Frist. Nach § 1578b BGB kann der Unterhalt herabgesetzt oder befristet werden. Das soll geschehen, wenn eine unbefristete Zahlung unbillig wäre.

Die Leitlinien NRW 2026 betonen in Nr. 15.7 aber: Das ist die Ausnahme. Dabei zählen vor allem:

Beim Unterhalt wegen Kinderbetreuung gibt es keine Befristung nach § 1578b Abs. 2. Eine Kürzung der Höhe ist aber möglich.

Wann der Anspruch endet

Auskunft und Belege

Wer Unterhalt fordert, muss die Einkommen kennen. Geschiedene Ehegatten müssen sich deshalb gegenseitig Auskunft geben. Dazu gehören Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate und der letzte Steuerbescheid. Bei Selbstständigen sind es meist die Abschlüsse der letzten drei Jahre. Fordere die Auskunft schriftlich an. Ab diesem Zeitpunkt kann der Unterhalt auch für die Vergangenheit verlangt werden.

Vereinbarungen

Paare können den nachehelichen Unterhalt in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Vor der Scheidung muss so ein Vertrag notariell beurkundet werden. Ein völliger Verzicht ist nicht immer wirksam. Das prüft am besten ein Fachanwalt für Familienrecht.

Fazit

Nachehelicher Unterhalt ist kein Automatismus. Es braucht einen Grund aus dem Gesetz. Die Höhe folgt meist der Differenzmethode mit 45 %. Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Rechne zuerst den Kindesunterhalt, denn er hat Vorrang. Danach hilft unser Rechner für eine erste Schätzung. Für alles Weitere ist ein Fachanwalt der richtige Ansprechpartner.

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Häufige Fragen

Hat jeder Ex Partner Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung?

Nein. Nach § 1569 BGB muss nach der Scheidung jeder grundsätzlich selbst für sich sorgen. Unterhalt gibt es nur, wenn ein gesetzlicher Grund vorliegt, etwa die Betreuung eines Kindes, Alter, Krankheit oder fehlende Arbeit.

Wie lange muss ich nachehelichen Unterhalt zahlen?

Das Gesetz nennt keine feste Dauer. Nach § 1578b BGB kann der Unterhalt herabgesetzt oder befristet werden. Die Leitlinien NRW betonen aber: Das ist die Ausnahme, nicht die Regel. Wichtig sind vor allem Nachteile durch die Ehe und die Dauer der Ehe.

Wie hoch ist der nacheheliche Unterhalt?

Gerechnet wird meist wie beim Trennungsunterhalt. Der Berechtigte bekommt 45 % der Differenz der bereinigten Erwerbseinkommen. Vorher wird der Kindesunterhalt abgezogen. Dem Zahler bleiben 2026 mindestens 1.600 €, wenn er arbeitet.

Endet der Unterhalt bei einer neuen Ehe?

Ja. Heiratet der Berechtigte neu, endet der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Lebt er in einer festen neuen Beziehung, kann der Unterhalt gekürzt werden oder entfallen.

Was ist der Unterschied zum Trennungsunterhalt?

Trennungsunterhalt gilt von der Trennung bis zur Scheidung. Er muss nicht extra begründet werden. Nachehelicher Unterhalt braucht einen eigenen Grund und muss neu geltend gemacht werden.

Quellen

  1. § 1569 BGB Grundsatz der Eigenverantwortung, gesetze-im-internet.de
  2. § 1570 BGB Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes, gesetze-im-internet.de
  3. § 1573 BGB Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt, gesetze-im-internet.de
  4. § 1578b BGB Herabsetzung und zeitliche Begrenzung, gesetze-im-internet.de
  5. § 1609 BGB Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter, gesetze-im-internet.de
  6. Unterhaltsrechtliche Leitlinien NRW 2026, Nr. 15.7 (PDF)
  7. Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026, Teil B (PDF)

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