Wechselmodell und Unterhalt: wer zahlt wie viel?
Vom Team des Unterhaltsrechners · Veröffentlicht am 24. Oktober 2026 · Fakten geprüft an den unten genannten Quellen · Über uns
Nur eine Schätzung, keine Rechtsberatung. Der Rechner folgt den amtlichen Werten ab 1.1.2026 und den Leitlinien der Oberlandesgerichte. Gerichte entscheiden im Einzelfall. Lass dich vor einer Zahlung oder Forderung vom Jugendamt oder einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.
Im Wechselmodell zahlen beide Eltern Unterhalt nach ihrem Einkommen. Der Bedarf des Kindes ergibt sich aus beiden Einkommen zusammen. Jeder Elternteil haftet mit dem Teil seines Einkommens über 1.750 €. Wer mehr verdient, zahlt dem anderen meist einen Ausgleich. Das halbe Kindergeld wird ebenfalls verteilt.
Immer mehr Eltern teilen sich nach der Trennung die Betreuung. Das Kind lebt eine Woche hier und eine Woche dort. Dann stellt sich schnell die Frage: Muss trotzdem jemand Unterhalt zahlen? Die Antwort lautet oft ja. Nur die Rechnung ist eine andere als im üblichen Fall.
Wann liegt ein Wechselmodell vor?
Für die Unterhaltsrechnung zählt nur das echte, also paritätische Wechselmodell. Die Eltern betreuen das Kind dann etwa zu gleichen Teilen. Es reicht nicht, wenn der Vater das Kind jedes zweite Wochenende und einen Tag unter der Woche hat. Das ist ein erweiterter Umgang. Dann bleibt es bei der normalen Rechnung mit der Düsseldorfer Tabelle. Der Elternteil mit mehr Umgang kann aber höhere Kosten geltend machen.
Ob die Betreuung wirklich gleich verteilt ist, prüft das Gericht genau. Es kommt nicht nur auf die Nächte an. Wichtig ist auch, wer sich um Schule, Arzt und Kleidung kümmert.
Die Regel des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof hat die Rechnung 2017 geklärt. Im Beschluss XII ZB 565/15 stellt er fest:
- Beide Eltern müssen für den Barunterhalt einstehen.
- Der Bedarf richtet sich nach dem Einkommen beider Eltern zusammen.
- Dazu kommen die Mehrkosten, die das Wechselmodell verursacht.
- Was ein Elternteil in seiner Zeit für das Kind ausgibt, zählt als Teil seiner Zahlung.
- Das Kind kann vom besser verdienenden Elternteil den Rest verlangen.
Die Leitlinien NRW 2026 übernehmen das in Nr. 12.3. Sie sagen auch: Eine Höherstufung gibt es dabei nicht.
Die Rechnung in fünf Schritten
- Bereinige das Einkommen beider Eltern.
- Zähle beide Einkommen zusammen und suche die Gruppe in der Düsseldorfer Tabelle 2026. Füge belegte Mehrkosten hinzu.
- Ziehe das halbe Kindergeld ab. Das ergibt den Barbedarf.
- Ziehe von jedem Einkommen 1.750 € ab. Teile den Barbedarf im Verhältnis der Reste auf.
- Der Elternteil mit dem höheren Anteil zahlt die Hälfte des Unterschieds an den anderen.
Warum nur die Hälfte? Beide Eltern geben in ihrer Woche schon Geld für das Kind aus. Jeder deckt so etwa die Hälfte des Bedarfs direkt. Ausgeglichen wird nur, was über die eigene Hälfte hinaus geschuldet ist.
Ein Rechenbeispiel
Die Mutter verdient bereinigt 3.000 €, der Vater 2.000 €. Das Kind ist 8 Jahre alt. Weitere Kinder gibt es nicht. Mehrkosten lassen wir der Einfachheit halber weg.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Einkommen zusammen | 3.000 € + 2.000 € | 5.000 € |
| Gruppe 9, 6 bis 11 Jahre | Bedarf laut Tabelle | 849 € |
| minus halbes Kindergeld | 849 € minus 129,50 € | 719,50 € |
| Rest Mutter über 1.750 € | 3.000 € minus 1.750 € | 1.250 € |
| Rest Vater über 1.750 € | 2.000 € minus 1.750 € | 250 € |
| Anteil Mutter | 719,50 € mal 1.250 : 1.500 | 599,58 € |
| Anteil Vater | 719,50 € mal 250 : 1.500 | 119,92 € |
| Ausgleich | (599,58 € minus 119,92 €) : 2 | 239,83 € |
Die Mutter zahlt also rund 240 € im Monat. Dazu kommt der Ausgleich beim Kindergeld. Das ist eine vereinfachte Rechnung. Gerichte prüfen im Einzelfall, ob die Anteile angemessen sind.
Was passiert mit dem Kindergeld?
Die Familienkasse zahlt das Kindergeld nur an einen Elternteil. Unterhaltsrechtlich gehört es aber beiden. Die Leitlinien NRW regeln das in Nr. 14:
- Die eine Hälfte deckt den Barbedarf. Sie kommt den Eltern nach ihren Einkommensanteilen zugute.
- Die andere Hälfte gehört zur Betreuung. Sie wird zwischen den Eltern hälftig geteilt.
2026 beträgt das Kindergeld 259 €. Bekommt die Mutter es ausgezahlt, muss sie dem Vater einen Teil davon gutschreiben. Das wird meist mit dem Unterhalt verrechnet.
Welche Mehrkosten zählen?
Ein Wechselmodell ist teurer als ein Haushalt. Das Kind braucht zwei Zimmer, doppelte Kleidung und oft Fahrten zur Schule aus zwei Richtungen. Diese Kosten gehören zum Bedarf. Sie werden aber nicht pauschal angesetzt. Wer sie geltend macht, muss sie belegen.
Typische Fragen aus der Praxis
Wir verdienen gleich viel. Muss jemand zahlen? Dann sind die Anteile gleich. Der Ausgleich liegt nahe null. Nur beim Kindergeld kann noch ein kleiner Betrag offen sein.
Einer verdient unter 1.750 €. Dann haftet er für den Barunterhalt erst einmal gar nicht. Der andere trägt den Bedarf allein. Reicht das Geld insgesamt nicht für den Bedarf, können Gerichte den Sockel senken. Das ist eine Frage des Einzelfalls.
Was gilt bei 60 zu 40? Das ist meist kein echtes Wechselmodell. Es bleibt bei der üblichen Rechnung. Allerdings können die Kosten des erweiterten Umgangs berücksichtigt werden.
Grenzen unseres Rechners
Unser Unterhaltsrechner rechnet das übliche Modell. Ein Kind lebt bei einem Elternteil, der andere zahlt. Für das Wechselmodell kannst du ihn nur als ersten Anhaltspunkt nutzen. Den Bedarf aus beiden Einkommen findest du über die Tabelle. Die Aufteilung zwischen den Eltern rechnest du wie oben.
Die Aufteilung auf zwei Eltern kennst du vielleicht schon vom Unterhalt ab 18. Dort ist das Prinzip ähnlich, nur mit einem anderen Sockel. Wie das Einkommen vorher bereinigt wird, steht im Ratgeber zum bereinigten Nettoeinkommen.
Fazit
Im Wechselmodell zahlen beide Eltern. Die Höhe hängt vom Unterschied der Einkommen ab. Wer mehr verdient, gleicht aus. Die Rechnung ist komplex und hängt vom Einzelfall ab. Lass sie dir vom Jugendamt oder von einem Fachanwalt für Familienrecht prüfen, bevor ihr eine Vereinbarung trefft.
Rechner zu diesem Ratgeber
Häufige Fragen
Muss man im Wechselmodell Unterhalt zahlen?
Oft ja. Beide Eltern haften für den Barunterhalt nach ihrem Einkommen. Wer mehr verdient, muss dem anderen meist einen Ausgleich zahlen. Bei gleichem Einkommen kann der Ausgleich fast null sein.
Ab wann gilt ein Wechselmodell?
Im Sinne der Unterhaltsrechnung nur, wenn die Eltern das Kind etwa zu gleichen Teilen betreuen. Lebt das Kind deutlich mehr bei einem Elternteil, gilt die normale Rechnung. Dann zahlt der andere Elternteil nach der Tabelle, auch wenn er viel Umgang hat.
Wer bekommt im Wechselmodell das Kindergeld?
Ausgezahlt wird es nur an einen Elternteil. Unterhaltsrechtlich wird es aber verteilt. Die Hälfte für den Barunterhalt geht nach den Einkommensanteilen. Die Hälfte für die Betreuung wird zwischen den Eltern geteilt.
Wird beim Wechselmodell eine Gruppe höher gestuft?
Nein. Nach den Leitlinien NRW wird der Bedarf aus dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern ohne Höhergruppierung bestimmt.
Zählen die Mehrkosten des Wechselmodells?
Ja. Nach den Leitlinien NRW gehören die Mehrkosten, die durch das Wechselmodell entstehen, zum Bedarf des Kindes. Das kann etwa ein zweites Kinderzimmer oder Fahrtkosten betreffen. Sie müssen konkret belegt werden.
Quellen
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien NRW 2026, Nr. 12.3 und 14 (PDF)
- BGH, Beschluss vom 11.01.2017, XII ZB 565/15, Unterhalt im Wechselmodell (PDF)
- § 1606 BGB Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger, gesetze-im-internet.de
- Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 (PDF)