Mindestunterhalt 2026: Beträge, Zahlbeträge und Regeln
Vom Team des Unterhaltsrechners · Veröffentlicht am 24. Oktober 2026 · Fakten geprüft an den unten genannten Quellen · Über uns
Nur eine Schätzung, keine Rechtsberatung. Der Rechner folgt den amtlichen Werten ab 1.1.2026 und den Leitlinien der Oberlandesgerichte. Gerichte entscheiden im Einzelfall. Lass dich vor einer Zahlung oder Forderung vom Jugendamt oder einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.
Der Mindestunterhalt 2026 beträgt 486 € für Kinder bis 5 Jahre, 558 € für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 653 € für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Davon geht das halbe Kindergeld ab. Zu zahlen sind dann 356,50 €, 428,50 € oder 523,50 € im Monat. Die Werte gelten seit dem 1. Januar 2026.
Viele Eltern fragen sich nach einer Trennung zuerst: Was ist das Mindeste, das mein Kind bekommt? Oder: Was muss ich auf jeden Fall zahlen? Die Antwort ist der Mindestunterhalt. Hier erfährst du, wie er entsteht, wie viel er beträgt und wann er nicht gezahlt werden muss.
Was ist der Mindestunterhalt?
Der Mindestunterhalt ist der kleinste Bedarf, den ein Kind unter 18 hat. Er steht in § 1612a BGB. Das Gesetz knüpft ihn an das steuerfreie Existenzminimum eines Kindes. Die genauen Beträge legt die Bundesregierung in der Mindestunterhaltsverordnung fest.
Die Düsseldorfer Tabelle übernimmt diese Beträge in ihre erste Gruppe. Gruppe 1 gilt bis zu einem bereinigten Nettoeinkommen von 2.100 €. Jede höhere Gruppe baut auf dem Mindestunterhalt auf. So steigen bis Gruppe 5 die Beträge um je 5 % und danach um je 8 % des Mindestunterhalts.
Die Beträge für 2026
| Alter | Mindestunterhalt | Halbes Kindergeld | Zahlbetrag |
|---|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 486 € | 129,50 € | 356,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 558 € | 129,50 € | 428,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 653 € | 129,50 € | 523,50 € |
Im Vergleich zu 2025 stieg der Betrag in jeder Altersstufe um 4 €. Das Kindergeld stieg 2026 ebenfalls um 4 € auf 259 €. Da nur die Hälfte abgezogen wird, steigt der Zahlbetrag um 2 €. Das bestätigt die Pressemitteilung des OLG Düsseldorf.
Wann wechselt die Altersstufe?
Die höhere Stufe gilt ab dem Monat, in dem das Kind 6 oder 12 Jahre alt wird. Das steht ebenfalls in § 1612a BGB. Wird dein Kind also im März 6 Jahre alt, gilt ab März der höhere Betrag. Ein neuer Titel ist dafür nicht nötig, wenn der Unterhalt als Prozent vom Mindestunterhalt festgelegt wurde. Man spricht dann von einem dynamischen Titel.
Warum wird nur das halbe Kindergeld abgezogen?
Bei Kindern unter 18 leisten beide Eltern Unterhalt. Der eine zahlt Geld. Der andere betreut das Kind im Alltag. Beide Leistungen gelten als gleich viel wert. Deshalb teilen sich die Eltern das Kindergeld. Wer zahlt, darf die Hälfte vom Bedarf abziehen. So regelt es § 1612b BGB.
Das Kindergeld bekommt in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Er gibt die Hälfte also indirekt weiter, weil der andere weniger überweist.
Wer muss den Mindestunterhalt zahlen?
Zahlen muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Er schuldet aber nicht immer nur den Mindestunterhalt. Verdient er mehr als 2.100 € bereinigt, gilt eine höhere Gruppe. Wie viel genau, zeigt unser Unterhaltsrechner. Den Weg vom Netto zum Zahlbetrag erklärt der Ratgeber Wie viel Unterhalt muss ich zahlen?.
Was gilt, wenn das Geld nicht reicht?
Dem Zahler muss ein Betrag zum Leben bleiben. Das ist der Selbstbehalt. Gegenüber Kindern unter 18 sind das 2026 1.450 €, wenn er arbeitet. Ohne Arbeit sind es 1.200 €. Reicht das Einkommen nicht für den Mindestunterhalt aller Kinder, liegt ein Mangelfall vor.
Dann wird das Geld über dem Selbstbehalt auf alle Kinder verteilt. Jedes Kind bekommt einen Anteil im Verhältnis zu seinem Zahlbetrag. Ein Beispiel aus der Düsseldorfer Tabelle zeigt das gut. Ein Vater verdient 1.750 € und arbeitet. Er hat drei Kinder im Alter von 5 und 7 Jahren sowie ein Kind von 18, das noch zur Schule geht und bei der Mutter wohnt. Über dem Selbstbehalt bleiben ihm 300 €. Die Zahlbeträge lägen zusammen bei 1.224 €. Jedes Kind bekommt daher nur knapp 25 % seines Zahlbetrags, nämlich 107,60 €, 105,02 € und 87,38 €. Unser Rechner zeigt dir diese Verteilung Schritt für Schritt.
Pflicht zur Arbeit
Gegenüber Kindern unter 18 gilt eine gesteigerte Pflicht. Das bedeutet: Der Zahler muss alles tun, um den Mindestunterhalt zahlen zu können. Dazu gehört eine Vollzeitstelle. Manchmal gehört auch ein Nebenjob dazu. Wer sich nicht bemüht, dem kann das Gericht ein fiktives Einkommen anrechnen. Dann zählt das Geld, das er verdienen könnte.
Ausreden wie „ich finde nichts“ reichen vor Gericht meist nicht. Man muss nachweisen, dass man sich oft und ernsthaft beworben hat.
Was tun, wenn gar kein Unterhalt kommt?
Zahlt der andere Elternteil nicht, hilft der Staat. Das Jugendamt zahlt dann Unterhaltsvorschuss. Er ist so hoch wie der Mindestunterhalt minus das volle Kindergeld. 2026 sind das 227 €, 299 € und 394 € je nach Alter. Das Jugendamt holt sich das Geld später vom anderen Elternteil zurück. Mehr dazu im Unterhaltsvorschuss Rechner.
Du kannst beim Jugendamt auch eine Beistandschaft beantragen. Das Amt kümmert sich dann kostenlos darum, den Unterhalt zu berechnen und einzufordern.
Mindestunterhalt und Wechselmodell
Leben die Kinder zu gleichen Teilen bei beiden Eltern, gilt eine andere Rechnung. Dann zahlen beide nach ihrem Einkommen. Der Mindestunterhalt ist dabei nicht die Grenze. Wie das geht, steht im Ratgeber zum Wechselmodell.
Typische Fehler
- Das volle Kindergeld abziehen. Bei Kindern unter 18 ist es nur die Hälfte.
- Die Altersstufe vergessen. Sie wechselt im Monat des 6. und 12. Geburtstags.
- Das Brutto nehmen. Maßgeblich ist das bereinigte Netto.
- Den alten Betrag weiterzahlen. Die Werte ändern sich meist jeden Januar.
Fazit
Der Mindestunterhalt ist die Untergrenze für Kinder unter 18. Er gilt für alle, die bis 2.100 € bereinigt verdienen und leistungsfähig sind. Wer mehr verdient, zahlt mehr. Wer weniger hat, muss ihn nur so weit zahlen, wie der Selbstbehalt bleibt. Prüfe die Werte jedes Jahr im Januar neu. Bei Streit hilft das Jugendamt oder ein Fachanwalt für Familienrecht.
Rechner zu diesem Ratgeber
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?
Er beträgt 486 € für Kinder bis 5 Jahre, 558 € für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 653 € für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Nach Abzug des halben Kindergeldes sind 356,50 €, 428,50 € und 523,50 € zu zahlen.
Gibt es einen Mindestunterhalt für Kinder ab 18?
Nein, das Gesetz kennt ihn nur für Kinder unter 18. In der Praxis gilt als unterster Wert der Satz der ersten Gruppe der Düsseldorfer Tabelle. 2026 sind das 698 € Bedarf und 439 € Zahlbetrag nach Abzug von 259 € Kindergeld.
Muss ich den Mindestunterhalt auch zahlen, wenn ich wenig verdiene?
Nur so weit, wie dir dein Selbstbehalt bleibt. Das sind 2026 1.450 € bei Arbeit und 1.200 € ohne Arbeit. Du musst dich aber ernsthaft um Arbeit bemühen. Sonst kann das Gericht ein höheres Einkommen ansetzen, das du erzielen könntest.
Wann ändert sich der Mindestunterhalt wieder?
Die Bundesregierung passt ihn über die Mindestunterhaltsverordnung an. Laut OLG Düsseldorf ergibt sich der Wert für 2027 aus einer Verordnung, die im Lauf des Jahres 2026 erwartet wird.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarf und Zahlbetrag?
Der Bedarf ist der Betrag aus der Tabelle. Der Zahlbetrag ist das, was wirklich überwiesen wird. Bei Kindern unter 18 ist er um das halbe Kindergeld niedriger.
Quellen
- § 1612a BGB Mindestunterhalt minderjähriger Kinder, gesetze-im-internet.de
- § 1612b BGB Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld, gesetze-im-internet.de
- Pressemitteilung Nr. 46/2025: Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2026, OLG Düsseldorf
- Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 (PDF)
- Kindergeld steigt ab Januar 2026, Bundesagentur für Arbeit