Betreuungsunterhalt: Anspruch, Höhe und Dauer 2026
Vom Team des Unterhaltsrechners · Veröffentlicht am 24. Oktober 2026 · Fakten geprüft an den unten genannten Quellen · Über uns
Nur eine Schätzung, keine Rechtsberatung. Der Rechner folgt den amtlichen Werten ab 1.1.2026 und den Leitlinien der Oberlandesgerichte. Gerichte entscheiden im Einzelfall. Lass dich vor einer Zahlung oder Forderung vom Jugendamt oder einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.
Betreuungsunterhalt bekommt der Elternteil, der ein gemeinsames Kind betreut und darum nicht voll arbeiten kann. Es gibt ihn mindestens bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Das gilt für geschiedene Eltern nach § 1570 BGB und für nicht verheiratete Eltern nach § 1615l BGB. Danach kann er verlängert werden.
Ein Baby verändert alles. Oft bleibt ein Elternteil zu Hause, meist die Mutter. Kommt es dann zur Trennung, fehlt ihr Einkommen. Für diesen Fall gibt es einen eigenen Anspruch. Er sichert den Elternteil ab, der das Kind betreut. Er ist zusätzlich zum Kindesunterhalt zu zahlen.
Zwei Wege zum Anspruch
Ob die Eltern verheiratet waren, spielt eine Rolle. Das Gesetz kennt zwei Grundlagen.
Verheiratete Eltern
Nach der Scheidung gilt § 1570 BGB. Ein geschiedener Ehegatte kann wegen der Pflege eines gemeinsamen Kindes mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Vor der Scheidung deckt der Trennungsunterhalt diesen Bedarf.
Nicht verheiratete Eltern
Hier gilt § 1615l BGB. Der Vater muss der Mutter sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Unterhalt zahlen. Kann von ihr wegen der Pflege des Kindes keine Arbeit erwartet werden, gilt der Anspruch für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Er beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt. Betreut der Vater das Kind, hat er den gleichen Anspruch gegen die Mutter.
Die Dauer: drei Jahre und mehr
In den ersten drei Jahren muss der betreuende Elternteil nicht arbeiten. Das bestätigen die Leitlinien NRW in Nr. 17.1. Danach kommt es auf den Einzelfall an. Das Gesetz spricht von Billigkeit. Gemeint ist: Was ist fair?
Für eine Verlängerung zählen vor allem diese Gründe:
- Gründe beim Kind. Das Kind ist krank, hat eine Behinderung oder braucht besondere Zuwendung.
- Fehlende Betreuung. Es gibt keinen Platz in Kita oder Hort. Oder die Zeiten passen nicht zur Arbeit.
- Gründe aus der Ehe. Die Eltern hatten vereinbart, dass einer länger zu Hause bleibt. Auch die Dauer der Ehe kann eine Rolle spielen.
Ein Platz in der Kita bedeutet nicht sofort eine Pflicht zur Vollzeit. Gerichte erwarten meist einen schrittweisen Übergang. Neben der Arbeit bleibt ja noch die Betreuung am Abend und am Wochenende.
Die Höhe bei verheirateten Eltern
Bei geschiedenen Eltern wird wie beim Ehegattenunterhalt gerechnet. Zuerst zieht man vom Einkommen des Zahlers den Kindesunterhalt ab. Dann nimmt man 45 % vom Unterschied der beiden Einkommen. Das kannst du mit dem Rechner für Trennungsunterhalt schätzen. Die gleiche Rechnung gilt nach der Scheidung, siehe nachehelicher Unterhalt.
Die Höhe bei nicht verheirateten Eltern
Hier zählt die Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Gemeint ist meist sein Einkommen vor der Geburt. Hat die Mutter vorher 2.000 € netto verdient, ist das ihr Bedarf. Davon geht ab, was sie jetzt selbst bekommt, etwa Elterngeld über dem Sockelbetrag oder Lohn aus Teilzeit.
Die Düsseldorfer Tabelle 2026 nennt in Teil D einen Mindestbedarf. Er beträgt in der Regel 1.200 €. Wer vorher weniger oder gar nichts verdient hat, kann also trotzdem mit diesem Betrag rechnen.
Ein Beispiel
Eine Mutter ist nicht verheiratet. Sie hat vor der Geburt bereinigt 1.700 € verdient. Jetzt betreut sie das zwei Jahre alte Kind und arbeitet nicht. Elterngeld bekommt sie nicht mehr. Ihr Bedarf liegt bei 1.700 €. Der Vater verdient bereinigt 4.000 € und zahlt für das Kind 531,50 € Kindesunterhalt. Ihm bleiben 3.468,50 €. Davon darf er 1.600 € als Selbstbehalt behalten. Es sind 1.868,50 € frei. Der Bedarf der Mutter ist damit gedeckt.
Das Beispiel ist vereinfacht. Gerichte prüfen zusätzlich, ob der Zahler durch den Unterhalt nicht weniger behält als der Empfänger. Lass die Werte daher prüfen.
Selbstbehalt und Rang
Gegenüber dem betreuenden Elternteil hat der Zahler 2026 einen Selbstbehalt von 1.600 €, wenn er arbeitet. Ohne Arbeit sind es 1.475 €. Mehr dazu auf der Seite Selbstbehalt 2026.
Im Rang steht dieser Anspruch direkt nach den Kindern. So regelt es § 1609 BGB. Er hat sogar Vorrang vor einem Ehegatten ohne Kind, wenn die Ehe nicht lange gedauert hat. Der Kindesunterhalt wird aber immer zuerst gezahlt.
Typische Fragen aus der Praxis
Gilt der Anspruch auch, wenn wir nie zusammengelebt haben? Ja. Bei § 1615l BGB kommt es nicht auf das Zusammenleben an. Es reicht, dass ihr gemeinsame Eltern seid.
Was ist mit Elterngeld? Der Mindestbetrag von 300 € im Monat, bei verlängertem Bezug 150 €, bleibt in der Regel anrechnungsfrei. Was darüber liegt, mindert meist den Bedarf.
Kann ich Unterhalt für die Vergangenheit verlangen? Nur eingeschränkt. Fordere den anderen Elternteil daher früh schriftlich zur Auskunft und Zahlung auf.
Fazit
Der Unterhalt wegen Betreuung schützt den Elternteil, der das Kind betreut. Drei Jahre sind die feste Basis. Danach zählt der Einzelfall. Bei nicht verheirateten Eltern gilt 2026 meist ein Bedarf von mindestens 1.200 €. Wer sich unsicher ist, sollte früh das Jugendamt oder einen Fachanwalt für Familienrecht fragen.
Rechner zu diesem Ratgeber
Häufige Fragen
Wer bekommt Betreuungsunterhalt?
Der Elternteil, der ein gemeinsames Kind betreut und deshalb nicht oder nur wenig arbeiten kann. Das gilt für geschiedene Ehegatten nach § 1570 BGB und für nicht verheiratete Eltern nach § 1615l BGB.
Wie lange wird gezahlt?
Mindestens bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Danach kann er verlängert werden, wenn es der Billigkeit entspricht. Dabei zählen vor allem die Belange des Kindes und die Möglichkeiten der Betreuung, etwa ein Platz in der Kita.
Wie hoch ist der Betreuungsunterhalt bei nicht verheirateten Eltern?
Er richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils, also meist nach seinem Einkommen vor der Geburt. Nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 beträgt der Bedarf in der Regel mindestens 1.200 €. Eigenes Einkommen wird abgezogen.
Muss ich ab dem dritten Geburtstag Vollzeit arbeiten?
Nicht automatisch. Nach den Leitlinien NRW ist das eine Frage des Einzelfalls. Wichtig sind die Betreuung des Kindes, seine Bedürfnisse und wie die Eltern die Aufgaben in der Ehe verteilt hatten. Meist wird ein schrittweiser Übergang erwartet.
Wie viel bleibt dem Zahler?
Gegenüber dem betreuenden Elternteil gilt 2026 ein Selbstbehalt von 1.600 € bei Arbeit und 1.475 € ohne Arbeit. Der Kindesunterhalt wird vorher abgezogen, weil Kinder Vorrang haben.
Quellen
- § 1570 BGB Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes, gesetze-im-internet.de
- § 1615l BGB Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt, gesetze-im-internet.de
- § 1609 BGB Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter, gesetze-im-internet.de
- Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026, Teil D (PDF)
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien NRW 2026, Nr. 17.1 und 18 (PDF)